Wenn Sie als Designer bei uns ihre Produkte verkaufen wollen, beachten sie beim Design darauf, dass sie keine Rechte anderer verletzen. Wir prüfen grundsätzlich jedes Design auf mögliche Urheberrechtsverletzung, verantwortlich ist aber der Auftraggeber, da sie uns versichern kein Urheberrecht zu verletzen. Sobald die Freigabe erfolgt wird Ihr Artikel freigeschaltet.
Urheberrechtsverletzungen werden in vielen Rechtsordnungen nicht gesondert geregelt, sondern unterliegen den Regeln des allgemeinen Rechts, also regelmäßig des Zivilprozessrechts, des Deliktrechts und des Strafrechts. Zivilprozessrechtlich ist besonders der einstweilige Rechtsschutz von Bedeutung, um durch schnelles Handeln irreparable Schäden abzuwenden. Ein berühmtes Beispiel einer Sonderregel ist die saisie-contrefacon (frz. saisie ‚Sicherstellung‘,contrefaçon ‚Nachahmung‘) des französischen Urheberrechts, die es ermöglicht, in höchster Geschwindigkeit urheberrechtswidrig angefertigte Kopien durch den zuständigen Richter oder commisaire de police einziehen zu lassen. Dabei kann das Grundstück des jeweiligen Antragsgegners ohne vorherige Anhörung durchsucht werden.
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